Zwischenstation Schweiz. Eine Chance in nächster Nähe

Susanne Bennewitz

Die Schweiz blieb während des Zweiten Weltkriegs ein neutrales Land, jedenfalls von Invasion und Besatzung verschont. Für die kleine jüdische Gruppe in der Schweiz, nämlich weit weniger als ein Prozent der Bevölkerung mit Heimatrecht, bedeutete dies eine relative Sicherheit und – retrospektiv gesprochen – eine besondere Form der Kontinuität inmitten Europas: Jüdisches Leben in der Schweiz wurde kulturell und politisch nicht in Frage gestellt, sondern geschützt. Jüdische Gemeinden, Hilfsorganisationen und Einzelpersonen engagierten sich enorm für die antisemitisch Verfolgten Europas. Dennoch durften sie nicht vielen Asylsuchenden ein Unterkommen anbieten, denn die Schweizer Regierung sprach sich bereits vor der großen Fluchtbewegung 1938/39 gegen Visa für Jüdinnen und Juden aus. Die Asylpolitik der Schweiz blieb restriktiv. Sie lässt sich für die ersten Krisenjahre mit dem Grundsatz ,Aufenthalt nur zur Weiterreise‘ beschreiben.

Das kleine viersprachige Land zwischen den Achsenmächten erhielt jedoch eine kulturelle, logistische und ökonomische Bedeutung für das deutschsprachige Exil und Judentum. Die Schweiz ist daher als Exilstation für deutschsprachige Jüdinnen und Juden während der nationalsozialistischen Zeit wichtiger, als uns die demografischen Angaben zu Zuwanderung und Niederlassung verraten. Insbesondere Anfang 1933 konnten politisch Verfolgte und Intellektuelle rasch in die Schweiz einreisen, meist unter der Tarnung als Tourist:innen. Auch die Massenflucht aus dem benachbarten Österreich nach dem sogenannten Anschluss im März 1938 gelang häufig über Schweizer Territorium. Während des Krieges reduzierte ein striktes Grenzregime von Kontrolle, Festnahme und Zurückweisung auch abseits der offiziellen Grenzübergänge die Chance auf eine illegale Einreise in die Schweiz auf ein Minimum.

Für die meisten Menschen blieb das europäische Land nur ein Transitort, da der Staat rassistisch verfolgten Menschen kein Asylrecht gewährte, für europäische Zivilflüchtlinge des Terrors niemals Sonderkontingente einrichtete und ausländischen Personen während des Zweiten Weltkrieges nur ausnahmsweise eine Duldung einräumte. Wer dennoch aus humanitären Gründen zwischen 1939 und 1945 in der Eidgenossenschaft geduldet war, wurde ab 1944 aufgefordert, das Staatsgebiet wieder zu verlassen – selbst wenn die Heimkehr in das Herkunftsland nicht gewollt oder möglich war. Der schweizerische Transmigrationsimperativ prägte die frühe Phase der legalen und illegalen Auswanderung aus Deutschland, Österreich, der Tschechoslowakei und Frankreich und schränkte nach Ende der nationalsozialistischen Herrschaft nochmals die Entscheidungsfreiheit der Geflüchteten ein, als sie die Fragen nach Lebensperspektive, Niederlassung und Staatsbürgerschaft neu stellten.

Andersherum ist nicht leicht zu konkretisieren, welchen Einfluss die deutschsprachige jüdische Immigration seit 1933 auf die lokale jüdische Kultur hatte. Eine systematische Veränderung von Gemeinden oder der sozialen Subkultur lässt sich kaum nachweisen. Dies hat mit dem kontinuierlichen Austausch und den vielfältigen Nahbeziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz in den Jahrzehnten zuvor zu tun.

Die deutschsprachige jüdische Kultur in der Schweiz entstand im 19. Jahrhundert aus der elsässischen und süddeutschen Zuwanderung. Als der Zuzug ausländischer Menschen jüdischen Glaubens gegen Ende des 19. Jahrhunderts leichter wurde, entwickelte sich aus den kleinen Nischengemeinden in den nördlichen Kantonen ein städtisches Bürgertum. Doch anerkannte Religionsgemeinden blieben selten, und kaum ein Schweizer Rabbiner im 19. oder 20. Jahrhundert besaß die schweizerische Staatsbürgerschaft.

  • Susanne Bennewitz

Die erste Fluchtwelle


Direkt nach der Ernennung Adolf Hitlers (1889–1945) zum Reichskanzler und dem Reichstagsbrand im Februar 1933 brachten sich vor allem politisch und sozial engagierte Menschen in der Schweiz vorübergehend in Sicherheit. Berufliche, politische und familiäre Beziehungen, vielleicht sogar ein Feriendomizil, erleichterten diesen Schritt. Zur Aus- und Fortbildung erhielten Ausländer:innen mehrmonatige Aufenthaltsbewilligungen, so dass eine Einschreibung an den Universitäten in Zürich oder Basel eine der wenigen legalen Alternativen bot. So konnte zum Beispiel Hermann Levin Goldschmidt (1914–1998), der seine Verlagsausbildung in Berlin abbrechen musste, 1938 in Zürich das Studium aufnehmen und 1941 in Philosophie eine Dissertation abschließen. Zehn Jahre später erhielt der Religionsphilosoph eine reguläre Schweizer Aufenthaltsgenehmigung und gab als Gründer des Freien Jüdischen Lehrhauses in Zürich wichtige Impulse für den interreligiösen Dialog und geschichtsphilosophische Folgerungen aus der Schoa.

Abb. 1: Hauptgebäude der Universität Zürich, Eingang Künstlergasse mit einer Skulptur von Otto Kappeler (1884–1949), 1937; Leo Wehrli, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons.

,Emigranten‘ waren jedoch grundsätzlich nicht erwünscht und bekamen keine Bewilligung zum Verbleib in der Schweiz. Politisches Asyl erhielten wenige Personen des öffentlichen Lebens und linke Politiker, vorzugsweise Männer, nämlich den Status des ,Flüchtlings‘. Insgesamt lebten zwischen 1933 und 1945 nur 644 anerkannte ‚politische Flüchtlinge‘ zumindest zeitweise in der Schweiz. Ihnen war der Aufenthalt zugesichert, jedoch Berufstätigkeit und politische Meinungsäußerung stark eingeschränkt. Weniger bekannte Aktivist:innen sowie rassistisch verfolgte Einzelpersonen oder Gruppen erhielten kein Bleiberecht. Insbesondere das Argument der ,jüdischen Abstammung‘ oder Religionszugehörigkeit zählte explizit nicht zu den Asylgründen. Im amtlichen Sprachgebrauch hießen diese Antragsteller:innen ,Ausländer‘ oder ,Emigranten‘. Uns signalisieren diese amtlichen Bezeichnungen, dass die Betroffenen keinen Aufenthaltstitel besaßen, sich ständig bei der Polizei melden mussten und überhaupt nicht arbeiten durften. Eine Legalisierung über reguläre Beschäftigungsverhältnisse gelang nur selten, selbst bei offensichtlichem Fachkräftemangel wie in den medizinischen Berufen. So konnte die Ärztin Käte Frankenthal (1889–1976), die als politisch aktive Sozialmedizinerin Berlin 1933 verlassen musste, unter dem Schutz von Kolleg:innen zeitweise in einer Schweizer Klinik arbeiten, wurde aber dennoch des Landes verwiesen, weil sie irregulär registriert war. Über weitere Stationen des Exils gelangte sie mit 46 Jahren in die USA und baute sich eine zweite Karriere als Psychoanalytikerin auf.

Abb. 2: Die Ärztin und sozialdemokratische Politikerin Käte Frankenthal; CC0, via Wikimedia Commons.

Die sogenannte Geistige Landesverteidigung gegen deutsche, aber insbesondere gegen linksliberale und sozialistische Einflüsse beherrschte in vielen Kantonen und in den Bundesministerien die Ausländerpolitik und -praxis. Antijüdische und antisemitische Haltungen prägten Behördenentscheide im Alltag. Nur unter der Auflage der Weiterwanderung und mit Bürgschaften der lokalen Gemeinden oder von Privaten ließ sich der Aufenthalt hinauszögern. Prominente und vermögende Emigrant:innen hatten größere Erfolgschancen, über Bittschreiben und persönliche Beziehungen sowie Garantiezahlungen eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Viele Schutzsuchende wurden aus der Schweiz ausgewiesen oder direkt an den Landesgrenzen mit Deutschland, Frankreich, Österreich oder Italien abgefangen und ausgeliefert.

Duldung und Abwehr


In dem kleinen Alpenland mit vier Millionen Einwohner:innen kamen über die gesamte Dauer des Zweiten Weltkriegs insgesamt 290.000 Ausländer:innen, Ferienkinder und Militärinternierte zeitweise unter. Ungefähr zehn Prozent dieser gemeldeten Schutzsuchenden waren jüdisch. Zu Beginn des Krieges befanden sich 5000 jüdische Emigrant:innen in der Schweiz. Ende des Jahres 1943 beherbergte das Land 22.000 jüdische Ausländer:innen. Man nimmt an, dass genauso viele Menschen vergeblich versuchten, ohne Papiere über die Landesgrenze zu kommen. Bei weiteren 10.000 Personen hatten schon die Schweizer Konsulate den Visumantrag abgelehnt. Bezeichnend ist die Einführung einer speziellen Reisebeschränkung für jüdische Deutsche schon im Herbst 1938: Nur wer ein Visum für ein Drittland vorweisen konnte, durfte überhaupt die Grenze überqueren. Die Schweizer Regierung hatte zuvor mit dem Deutschen Reich die Kennzeichnung von Reisepässen mit einem großen J vereinbart, um die Kontrolle im gewöhnlichen Reiseverkehr effektiv durchsetzen zu können.

Ein Antrag auf Einbürgerung erwies sich für Zugereiste der 1930er und 1940er Jahre als aussichtslos. Selbst Menschen, die schon lange im Land lebten, erhielten während dieser Phase keine Schweizer Staatsbürgerschaft – ob jüdisch oder nicht. Emigrant:innen wurden erst ab 1951 eingebürgert, als die 7000 bis 8000 in der Schweiz verbliebenen Personen nach einem internationalen Flüchtlingsabkommen niedergelassenen Ausländer:innen gleichgestellt wurden. Einige Antragsteller:innen mussten noch weitere zehn bis 15 Jahre auf die Einbürgerung warten, so dass ihre staatsbürgerliche Integration mit Wahlrecht, Wehrpflicht und voller Freizügigkeit des Wohnorts erst begann, als die soziokulturelle Integration bereits vollzogen war.

Private Versorgung und Internierung


Die Schweiz lehnte zunächst jede Verantwortung für den Aufenthalt und die Durchreise jüdischer Migrant:innen ab. Stattdessen engagierten sich Privatvereine und Angehörige, also vor allem die politischen, akademischen und religiösen Flüchtlingswerke. Die lokalen jüdischen Gemeinden richteten in organisatorischer und finanzieller Eigenverantwortung ab 1938 provisorische Heime ein. Insbesondere die überstürzte Flucht nach dem ,Anschluss‘ Österreichs und nach den Novemberpogromen Ende 1938 führte daher die meisten Geflüchteten sofort in Lagerunterkünfte der jüdischen Gemeinden mit strikten Vorschriften, unter anderem zum Verhalten im öffentlichen Raum. Im Jahr 1940 ordnete die staatliche Flüchtlingsaufsicht eine Unterbringung in Lagern und Arbeitseinsätze an, so dass Emigrant:innen, die bisher privat untergekommen waren, zum Arbeitsdienst eingezogen und in Lagern des Bundes kaserniert wurden.

Selbst Personen, die schon vor 1933 in der Schweiz gelebt hatten, verloren ihren Aufenthaltsstatus und wurden zu ,Flüchtlingen‘ und Fürsorgefällen der jüdischen Gemeinden. Zum Beispiel die jüdischen Familien polnischer Staatsangehörigkeit verloren im Juli 1939 seitens der polnischen Regierung ihre Staatsbürgerschaft und sollten daraufhin aus der Schweiz abgeschoben werden. Obwohl vor Ort ausgebildet und erwerbstätig, wechselten sie nun in den rechtlosen Status des ,Emigranten‘.

Einen harschen Einschnitt brachte die zweite Grenzschließung im Sommer 1942, als die Schweizer Regierung drastische Maßnahmen gegen irreguläre Grenzübertritte (,Zurückstellung‘) und eine Internierung aller neu Eintreffenden verfügte. Diese Ausländer:innen oder Staatenlosen unterstanden direkt dem Bund und wurden in geschlossenen Anstalten, Heimen oder Lagern einquartiert, oftmals in ländlichen Regionen und kleineren Städten. Wer privat wohnen durfte, musste sich innerhalb des Bezirks aufhalten und benötigte eine behördliche Zustimmung für innerschweizerische Reisen, Arztbesuche oder Studientage. Die Freizügigkeit und Mobilität der Zivilflüchtlinge – schon seit 1938 eingeschränkt – waren nun erheblich behindert.

Abb. 3: Aufenthaltsraum für Geflüchtete im Auffanglager Diepoldsau, Diepoldsau, St. Gallen, 1938; Jüdisches Museum der Schweiz, JMS 930-1. CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.

Besuche von Rabbinern, Religionslehrern und Fürsorger:innen in den Lagern mussten vom Bund oder der Heeresleitung bewilligt werden. Lokale jüdische Gemeinden, aber auch Teile der Schweizer Bevölkerung sowie andere Hilfskomitees blieben in Kontakt mit internierten Militär- und Zivilflüchtlingen und ermöglichten die Versorgung mit Ersthilfe, Kleidung, Nahrung, aber auch koscheren Lebensmitteln.

Eine weitere Härte brachte die Aufteilung von Familien in geschlechtergetrennte Lager und eine separate Versorgung von Kindern in Heimen oder Freiplätzen in Privatfamilien, jüdisch wie nicht-jüdisch. Die ländliche Unterbringung führte bei vielen Menschen zu Vereinzelung und zu besonderen Komplikationen aufgrund sprachlicher oder kultureller Differenzen.

Unterstützung durch lokale und internationale Organisationen


Die politische und finanzielle Unterstützung von Asylsuchenden ist fast ausschließlich von privaten Vereinen und politisch oder religiös orientierten Netzwerken getragen worden. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) koordinierte über alle Landesteile hinweg die wichtigsten Einheiten. Dafür richtete der SIG 1933 ein eigenes Zentralkomitee für Flüchtlingshilfe ein. Die praktische Betreuung der Geflüchteten bündelte der SIG beim Verband der Schweizerischen Israelitischen Armenpflege (VSIA), ab 1943 als Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen (VSJF) neu strukturiert. Dieser Verband mit seinen Lokalkomitees betreute bis Kriegsende rund 23.000 Menschen, die finanziell abhängig waren, nicht arbeiten durften sowie teilweise in Lagern lebten. Neben aufenthaltsrechtlichen, medizinischen und finanziellen Angelegenheiten organisierte eine weitere Abteilung des VSJF die kulturelle Versorgung und religiöse Betreuung der Menschen.

Internationale jüdische Organisationen wie die Organisation Réconstruction Travail (ORT), die sich für die Berufsausbildung Jugendlicher einsetzte, waren außerdem mit eigenen Angeboten im Land tätig. Die ORT-Suisse erreichte allein im Jahr 1945 insgesamt 2023 Emigrant:innen durch Schulungen. Jugendliche und junge Erwachsene, die Italienisch, Französisch oder Deutsch sprachen, nahmen eher reguläre Ausbildungsangebote an.

Kinder und Auszubildende


Spezielle Reichweite erhielten die Aktionen für Kinder. Das Schweizerische Hilfswerk für Emigrantenkinder (SHEK) und weitere Vereine organisierten sogenannte Kindertransporte aus Deutschland und dem besetzten Europa, unterhielten Kinderheime für Waisen und unbegleitete Kinder in Frankreich oder organisierten Ferienaufenthalte in der Schweiz. Im Jahr 1938 ermöglichte das SHEK 300 Kindern aus jüdischen Waisenhäusern in Deutschland die Einreise in die Schweiz. Der Verein übernahm auch die Betreuung von Kindern, die mithilfe von bezahlten ,Flüchtlingshelfern‘ illegal in die Schweiz gelangt waren.

Abb. 4: Einreise in die Schweiz. Gruppenbild jüdischer Kinder am Bahnhof Weinfelden, 1939; Archiv für Zeitgeschichte ETH Zürich: BA BASJ-Archiv / 418.

Junge Erwachsene konnten vor allem über einen Studienplatz in der Schweiz ein Visum erhalten, allerdings seit Sommer 1933 auf die Laufzeit des jeweiligen Semesters begrenzt. Die ohnehin beachtliche ausländische Studierendenschaft an schweizerischen Universitäten nahm 1933 nochmals zu. An der Universität Basel schrieben sich 1933 über alle Studienfächer hinweg weniger Schweizer:innen als Ausländer:innen neu ein. Insgesamt studierten oder promovierten bereits im Sommer 1933 an Schweizer Universitäten 1100 Jüdinnen und Juden, von denen nicht einmal zehn Prozent die Schweizer Staatsbürgerschaft besaßen. Die deutschsprachigen Universitäten boten insofern einen idealen Integrationsrahmen, jedoch ohne Ausblick auf eine Verstetigung. Der Übergang in den schweizerischen Arbeitsmarkt oder der Wechsel auf bezahlte akademische Positionen, wie bei dem Soziologen René König (1906–1992) in Zürich, gelang nur selten.

Ernst Ludwig Ehrlich (1921–2007), der sich 1943 aus dem Berliner Untergrund in die Schweiz gerettet hatte, gehörte zur kleinen Gruppe der Geflüchteten, die trotz Inhaftierung das Studium aufnehmen und in der Nachkriegszeit abschließen konnten. Der Judaist promovierte 1950 in Basel und blieb bis zum Lebensende dort wohnen. Er wurde europäischer Direktor der internationalen jüdischen Organisation B´nai B´rith.

Transnationale Netzwerke


Die enormen finanziellen Aufwendungen für die Erstbetreuung der Migrant:innen von geschätzt 66 Millionen Franken zwischen 1933 und 1952 wurden zu einem Drittel von schweizerischen jüdischen Gemeinden aufgebracht und zu zwei Drittel von ausländischen Hilfsorganisationen übernommen, vor allem dem American Jewish Joint Distribution Committee (JDC). An dieser Zahl wird deutlich, wie stark die Verfolgten des Nationalsozialismus auch in der Schweiz von internationaler Unterstützung abhängig waren.

Die strategische und politische Unterstützung ausländischer Hilfsorganisationen und internationaler Verbände ist schwerer in Zahlen zu fassen, sie war jedoch insbesondere für die Weiterwanderung zentral. So arbeitete die Emigrationshilfe des Israelitischen Gemeindebundes eng mit HICEM in Berlin, Paris und New York zusammen, einem Zusammenschluss dreier wichtiger jüdischer Hilfsorganisationen. Die Jewish Agency (JA) in Jerusalem unterhielt seit 1933 mit dem Palästinaamt in Basel, später in Genf, eine Zweigstelle in der Schweiz. Das Comité International pour le Placement des Intellectuels Réfugiés organisierte von Genf aus legale und illegale Möglichkeiten der Flucht und Weiterwanderung.

Publikationsmöglichkeiten


Die Presse und Verlagslandschaft der deutschsprachigen Schweiz boten grundsätzlich ein breites Spektrum für eine Fortsetzung journalistischer und schriftstellerischer Arbeit. Aufgrund der Arbeitsverbote für geduldete Deutsche war die Publikationstätigkeit jedoch stark eingeschränkt. Viele Intellektuelle und Journalist:innen arbeiteten unter Pseudonym für Tageszeitungen, wissenschaftliche oder politische Journale. Für die Basler National-Zeitung schrieben beispielsweise einige ausgewanderte Autor:innen des deutschen Feuilletons.

Aus innen- wie außenpolitischen Erwägungen räumten die meisten Zeitungs- und Buchverlage dem deutschsprachigen Exil keine besonderen Formate oder Themenschwerpunkte ein. Die Historikerin Kristina Schulz hat herausgearbeitet, dass auch der Schweizerischer Schriftsteller-Verein (SSV) gegen den Neustart deutschsprachiger Konkurrent:innen im schweizerischen Pressewesen votierte. Insofern blieb die Zeitschrift Mass und Wert, die von 1937 bis 1940 explizit eine Plattform für ,freie deutsche Kultur‘ bot, eine Ausnahme.

Der bedeutende Berliner Medizinverlag S. Karger verlagerte seinen Sitz 1937 dauerhaft nach Basel, verlor aber zunächst seine Autor:innen und vor allem seine Reichweite. So verschaffte die deutsche Erstauflage von Über den Prozeß der Zivilisation im Jahr 1939 dem Soziologen Norbert Elias (1897–1990), der nach England geflohen war, zunächst keine breite Rezeption.

Der in Zürich ansässige Europa-Verlag zählte zu den wichtigen europäischen Verlagen für Autor:innen im Exil. Die Schweizer Emil (1895–1952) und Emmie Oprecht (1899–1990) veröffentlichten bereits die europäische Linke, bevor sie mit dem Europa-Verlag ab 1933 konkret Migrant:innen unterstützten und Publikationsmöglichkeiten einräumten. Zu ihnen zählte die Dichterin Else Lasker-Schüler (1869–1945), die 1933 zunächst nach Zürich emigriert war und 1937 Das Hebräerland für den Druck bei Oprecht schrieb. Der Philosoph Karl Löwith (1897–1973), der vorübergehend in Japan lebte, veröffentlichte 1941 im Europa-Verlag seine Philosophiegeschichte Von Hegel zu Nietzsche, die nach dem Krieg zu seiner Rezeption in Deutschland beitrug.

In Kooperation mit dem Schauspielhaus Zürich wurden auch exilierte Dramatiker von dem Verlegerehepaar Oprecht verlegt und zur Aufführung gebracht. Nach dem Ende des Krieges erschien erstmals wieder ein deutsches Kinderbuch mit Zeichnungen des nach England ausgewanderten Zeichners und Illustrators Walter Trier (1890–1951) im Europa-Verlag: die Konferenz der Tiere (1949) von Erich Kästner (1899–1974).

Abb. 5: Emmie Oprecht, Katia Mann und Thomas Mann am Flughafen Kloten bei Zürich, 1950; ETH-Bibliothek Zürich, Thomas-Mann-Archiv / Fotograf: Unbekannt / TMA_3385.

In der religiösen Verlagslandschaft erfüllte das kleine Familienunternehmen Victor Goldschmidt in Basel eine zentrale Funktion. Die Buch- und Ritualienhandlung, die 1902 von einem litauischen Toralehrer gegründet worden war, wurde 1951 um einen Verlag erweitert, der die klassischen Rödelheimer Drucke mit aschkenasischem Brauch (Gebetbücher, Lehrbücher und heilige Schriften) – häufig zweisprachige Ausgaben – wieder herausbrachte und für Ritus und Studium verfügbar machte.

Annäherung der jüdischen Communities


Seit 1900 distanzierte sich das deutsch- und französischsprachige jüdische Bürgertum in der Schweiz stärker von der Gruppe der osteuropäischen Zuwander:innen. Es kam zu einer Binnendifferenzierung der jüdischen Gemeinschaften in der Selbst- und Fremdwahrnehmung. Doch unter den politischen Vorzeichen der 1930er und 1940er Jahre überwogen die familiären, sozialen sowie kulturellen Gemeinsamkeiten zwischen Einheimischen und Neuankömmlingen. Die kleine jüdische Emigrantengruppe wurde durch die gleiche Erfahrung der Rechtlosigkeit und alltäglichen Abhängigkeit zusammengehalten, auch über sprachliche Grenzen hinweg. Ganz unabhängig vom Herkunftsland führten religiöse Orientierung, politische Fraktion oder zionistische Zielsetzung zur Gruppenbildung.

Vor Ort boten religiöse, zionistische und kirchliche Verbände sowie linke Gruppierungen und sozial engagierte Intellektuelle Anlaufpunkte für die Migrant:innen. Die Werkbundsiedlung Neubühl bei Zürich galt als einer dieser Zufluchtsorte für politisch orientierte Künstler:innen. In der Innenstadt von Zürich gewährten viele ,Fluchthelfer‘ illegalen Unterschlupf. Im Lesesaal der Zentralstelle für soziale Literatur in der Predigerkirche trafen sich intellektuelle Emigrant:innen zum Austausch, da dort die deutschen Tageszeitungen jeder politischen Couleur zur Information auslagen. Diese Einrichtung der schweizerischen Arbeiterbewegung – heute Sozialarchiv Zürich – stand unter der Leitung des Fürsorgebeamten Paul Kaegi (1891–1964). Seine jüdische Ehefrau Regina Kaegi-Fuchsmann (1889–1972) baute als Frauenrechtlerin und Geschäftsführerin des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks die Migrantenunterstützung bedeutend aus.

Abb. 6: Drei Männer bei der Lektüre im Lesesaal des Schweizerischen Sozialarchivs, 1956. Foto W.E. Baur, Zürich; Archiv des Schweizerischen Sozialarchivs, F 5009-Fx-015.

Kultur- und Wissenstransfer


Die Einstellungsaussichten für Wissenschaftler:innen aus Deutschland an schweizerischen Universitäten verschlechterten sich nach 1933 dramatisch. Neuere Untersuchungen untermauern, dass die Abschottung gegen deutschen Einfluss, kombiniert mit fremdenfeindlichen und antisemitischen Argumenten, akademische Immigration effektiv verhinderte, nicht nur in Jura und den Geisteswissenschaften. Im Gegensatz dazu zeigt die Schweizer Niederlassung des Instituts für Sozialforschung den strategischen Versuch, den akademischen Exodus aus Deutschland schon 1931 institutionell aufzugleisen. Die Schweiz sollte als neutrales Exilland beziehungsweise Knotenpunkt für internationale Vereinigungen im Wissenschaftstransfer dienen.

Der Philosoph Max Horkheimer (1895–1973) hatte in Genf und Zürich, aber auch in Paris und London Verbünde vorbereitet. Direkt nach der zwangsweisen Schließung des Frankfurter Instituts übernahm daher die Société Internationale de Recherches Sociales in Genf die Rechtsnachfolge. Am Zentrum versammelten sich 1933/1934 einige Wissenschaftler:innen der deutschen Soziologie, jedoch die meisten als ,Touristen‘ ohne Arbeitsgenehmigung. Nur Horkheimer erhielt eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, weshalb das Institut bald eine langfristige Alternative im Ausland suchte. Die meisten Mitarbeiter:innen konnten in die USA auswandern.

Dennoch profitierte die Kultur- und Wissenslandschaft der Schweiz von der Zuwanderung hochspezialisierter Fachkräfte, die Beschäftigung und Wirksamkeit suchten. Für die Judaistik ist insbesondere die Erschließung der hebräischen Handschriften und frühen Drucke in schweizerischen Sammlungsbeständen durch den Gelehrten und Rabbiner Joseph Prijs (1889–1956) zu nennen. Prijs war als Emigrant mit seiner Familie von München nach Basel gekommen, bekam keine Niederlassung oder Arbeitsgenehmigung und widmete sich dann dieser hebraistischen Grundlagenforschung an der Universitätsbibliothek Basel.

Rückzugsort und europäische Alternative nach dem Krieg für Kunstschaffende


Die Theaterszene der Schweiz hat vom deutschsprachigen Exil stark profitiert, insbesondere über das Zürcher Schauspielhaus, das im Ensemble und in der Programmierung ab 1933 vielen geflohenen Künstler:innen eine Bühne bot und Uraufführungen mit Ausstrahlung ins Ausland möglich machte. Weitere Bühnen in der Schweiz und das Kabarett Die Pfeffermühle in Zürich trugen zur Politisierung des Kulturlebens bei. Allerdings entstanden daraus selten langfristige Engagements, und der Eindruck von deutschen Exilclubs war nachteilig für die individuelle Existenzsicherung.

Abb. 7: Das Schauspielhaus Zürich am Heimplatz, 1903; Adolf Moser, CC0, via Wikimedia Commons.

Für Schriftsteller:innen, die eine deutschsprachige oder mitteleuropäische Alternative zu ihren Herkunftsländern suchten, wurde die Schweiz nach dem Zweiten Weltkrieg bedeutungsvoller. So kehrten Katia Mann (1883–1980) und Thomas Mann (1875–1955) aus den USA in die Schweiz zurück. Die Schauspielerin und Drehbuchautorin Salka Viertel (1889–1978), die vorher in den USA gelebt hatte, übersiedelte in die Schweiz. Wolfgang Hildesheimer (1916–1991) wählte 1957 ein Domizil in Graubünden und Hermann Kesten (1900–1996) verbrachte seine letzten Lebensjahre in Basel. Die aus Hamburg stammende Juristin Ruth Liepman (1909–2001) gründete nach dem Krieg in Zürich eine der ersten Literaturagenturen, die zwischen dem internationalen und deutschen Sprachraum vermittelte.

Abb. 8: Ruth Liepman, Zürich, um 1970, Foto von Thea Goldmann; Liepman AG, Marc Koralnik.

Rückkehr beziehungsweise Weiterwanderung


Mit Kriegsende 1945 forcierten die Schweizer Behörden die Rückkehr oder Weiterwanderung von geduldeten Emigrant:innen, so dass auch Familien mit eingeschulten Kindern sowie Jugendliche und Universitätsabsolvent:innen das Land verlassen mussten. Selbst ein staatenloser Migrant mit Schweizer Ehefrau und zwei gemeinsamen Kindern erhielt 1948 kein Dauerasyl, wie der Lebensweg des Malers Wladimir Sagal (1898–1969) zeigt.

Die Repräsentanten der jüdischen Gemeinden unterstützten grundsätzlich die Befristung des Aufenthalts und den Grundsatz des Transits. Die offizielle Vertretung der schweizerischen Jüdinnen und Juden, der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG), formulierte 1945 allerdings einen Widerspruch zwischen ,jüdischem Bewusstsein‘ und der Rückkehr von Emigrant:innen in die Nachfolgestaaten des Deutschen Reichs. Daher wurde die Weiterwanderung in andere Länder beziehungsweise die Rückwanderung nach Polen stärker unterstützt.

Jüdische Schweizer:innen, die als Opfer der inländischen Frontenbewegung oder aus Furcht vor einer deutschen Invasion nach Übersee geflohen waren, kehrten nach 1945 wieder in die Heimat zurück. Stellvertretend sei hier Ferdinand Rieser (1886–1947) genannt, der als Direktor des privaten Zürcher Schauspielhauses am Pfauen 1938 nach heftigen öffentlichen Angriffen in die USA übergesiedelt war und 1947 an den Erfolg vor dem Krieg anknüpfen wollte.

Andere europäische Emigrant:innen, die zum Beispiel aus lateinamerikanischen Ländern nach Europa zurückziehen mussten oder wollten, konnten sich nur in der Schweiz niederlassen, wenn genügend Erwerbs- oder Renteneinkommen nachgewiesen wurde. Auch der Schoa-Überlebende Otto Frank (1889–1980), Vater von Anne Frank (1929–1945), zog in den 1960er Jahren von den Niederlanden nach Basel. Die weltweite Verbreitung des Tagebuchs seiner im Konzentrationslager Bergen-Belsen ermordeten Tochter wurde daher vom Schweizer Anne Frank Fonds betreut.

Erst nach dem Krieg entstanden Zentren wie das Altersheim La Charmille in Riehen, das 1947 eröffnet wurde und Überlebenden der Schoa und Emigrant:innen ein Gemeinschaftsgefühl vermittelte. Das Heim, das 2002 in die Stadt Basel verlegt wurde, ermöglichte eine jüdische Lebensführung und bot einen gemeinsamen Gesprächsraum für traumatische Erinnerungen. Die Historikerin Selma Stern (1890–1981) und die Schriftstellerin Getrud Isolani (1899–1988) lebten zum Beispiel in der Charmille. Gleichzeitig wurde diese Diasporagemeinschaft zu einem kulturellen Veranstaltungsort mit Lesungen, Theatervorführungen und Ausstellungen für die ganze Region.

Abb. 9: Das Altersheim La Charmille in Riehen, um 1970. Foto: Andreas F. Voegelin; Dokumentationsstelle Gemeinde Riehen, RIE B. 1 02450-00.

Kulturerbe, Dokumentation und Erforschung


Als direkte Reaktion auf die Zerstörung religiöser und kultureller Sammlungen im Deutschen Reich kann die Bibliotheksgründung der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich (ICZ) im Jahr 1939 verstanden werden. Ein kompletter Bibliotheksbestand aus Deutschland bildete den Grundstein, dann kamen Bücher von Migrant:innen hinzu sowie 4000 Bände aus der einzigartigen historischen Sammlung des Jüdisch-Theologischen Seminars in Breslau (Wrocław).

Das Jüdische Museum der Schweiz wurde 1966 in Basel eingerichtet und damit ein Pionier der eigenständigen jüdischen Sammlungshäuser im Nachkriegseuropa. Neben der Bewahrung von Objekten und Dokumenten aus privaten Nachlässen entstand damit ein halböffentlicher Ort des Gesprächs jüdischer Menschen der Diaspora, zwischen Einheimischen und internationalen Besucher:innen.

Ein wissenschaftliches Zentrum zur Dokumentation und Erforschung jüdischer Zeitgeschichte erwuchs aus einer Arbeitsgruppe an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) in den späten 1960er Jahren. Seit 2006 übernimmt dieses Archiv für Zeitgeschichte (AfZ) der ETH Zürich zentrale Aufgaben in der Sammlung, Quellenerschließung und Dokumentation sowie in der Forschung und Kommunikation zur schweizerischen jüdischen Zeitgeschichte. Unter anderem finden sich hier der Aktenbestand des SIG, jüdische Wochenzeitungen sowie Privatnachlässe.

Kritische Aufarbeitung in der Schweizer Öffentlichkeit


Der sogenannte Ludwig-Bericht aus dem Jahre 1957 des Rechtsprofessors Carl Ludwig (1889–1967) an den Schweizer Bundesrat zur Aufarbeitung der Schweizer Flüchtlingspolitik während der Schoa löste eine erste Welle der Reflexion und Diskussion in der Schweiz aus. Auch innerjüdisch wurde die Frage gestellt, inwieweit die Solidarität mit europäischen Jüdinnen und Juden hinreichend und wirkungsvoll gewesen war. Die enge Zusammenarbeit jüdischer Verbandsvertreter mit den Schweizer Behörden und Politikern wurde kontrovers beurteilt. Insbesondere gegenüber Jüdinnen und Juden aus östlichen Ländern hätten die schweizerischen Repräsentanten versagt, da sie der antisemitischen Propaganda und der Grenzsperre 1942 der offiziellen Schweiz zu wenig entgegnet hätten.

Eine zweite Phase der kritischen Revision und der Kontroverse zwischen unterschiedlichen Interessens- und Erinnerungsgemeinschaften begann in den späten 1990er Jahren. Die Anfragen des World Jewish Congress (WJC) zu nachrichtenlosen Vermögen von Opfern der Schoa in der Schweiz lösten eine heftige Debatte über die schweizerische Neutralität und Flüchtlingspolitik aus. Gleichzeitig stellten sie jüdische Menschen und Gruppierungen in der Schweiz unter enormen Druck, sich zu nationalen Identitäten und jüdischer ‚Schicksalsgemeinschaft‘ zu positionieren. Die daraufhin von der Regierung beauftragte Forschungsgruppe „Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg“ (1996–2002) veränderte den historischen Wissensstand zu schweizerischen Außenbeziehungen in Wirtschaft und Politik sowie zur Flüchtlingspraxis radikal. Die breite Rezeption der Forschungsberichte verallgemeinerte die historische Auseinandersetzung endgültig in eine gesamtgesellschaftliche Thematik. Die Belastung, Gefahr und Verfolgung von schweizerischen Jüdinnen und Juden im In- und Ausland sowie die Anstrengungen zur Rettung Verfolgter musste nicht mehr als innerjüdische Angelegenheit verhandelt werden.

Entschädigungsklagen und ,Wiedergutmachung‘ von ausländischen Interessenvertretern und von jüdischen Schweizer:innen gegen Banken und den Staat erhielten öffentliches Interesse und Anteilnahme. Der Historiker Thomas Maissen hat diese späte Konfrontation des Schweizer Narrativs der Neutralität (1989–2004) mit dem Begriff „verweigerte Erinnerung“ Thomas Maissen, Verweigerte Erinnerung. Nachrichtenlose Vermögen und Schweizer Weltkriegsdebatte 1989–2004, Zürich 2005. gefasst.

Die Beurteilung der staatlichen Flüchtlingspolitik beziehungsweise der antisemitischen Argumentation und Praxis während der nationalsozialistischen Verfolgung ist nach wie vor ein Politikum. In der historischen Beurteilung mussten sich auch Repräsentanten der jüdischen Gemeinden kritische Fragen stellen lassen, ob der politische Spielraum genutzt worden sei.

Im Jahr 1995 erschienen im Suhrkamp Verlag die Holocausterinnerungen eines Schweizers unter dem Pseudonym Binjamin Wilkomirski, die als beeindruckende literarische Verarbeitung eines jüdischen Waisenkindes rezipiert wurden. Später konnte nachgewiesen werden, dass es sich keineswegs um eine authentische Autobiografie handelte, sondern um die ungerechtfertigte Aneignung einer jüdischen Opferidentität. Unbewusste oder unkontrollierte Identitätswechsel dieser Art werden seitdem in der Schweiz unter ,Wilkomirski-Syndrom‘ verhandelt.

Die Psychoanalytikerin Madeleine Dreyfus (*1951) formulierte im Jahr 2004 in einem Beitrag zu jüdischen Identitäten in der Schweiz anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds, es sei „ein kaum betrauerter Verlust für die Schweiz Madeleine Dreyfus, „Jüdische Identitäten in der Schweiz“, in: Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (Hg.), Jüdische Lebenswelt Schweiz, Zürich 2004, S. 363-376, hier S. 367. gewesen, dass die meisten der jüdischen Geflüchteten bei Kriegsende die Schweiz wieder verlassen mussten. Diese Leerstelle bildete, so Dreyfus, zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch ein unsichtbares Hauptmerkmal des multikulturellen Landes und der jüdischen Community.

Zumindest in diesem Punkt der Erinnerungskultur ist in den letzten 20 Jahren nochmals viel geschehen, wie der ,Stolperstein‘ aus dem Jahr 2024 für Rosa Solomin geborene Fuchs (1912–1977) in der Kornhausgasse in Basel belegt. An dieser Adresse lebte Solomin nach ihrer Flucht 1938 aus Österreich im Flüchtlingsheim der Jüdischen Gemeinde Basel. Nach Kriegsende musste sie die Schweiz als ,geisteskranke Ausländerin‘ – wie die Behörden festhielten – wieder verlassen. Solomin starb 1977 in einer psychiatrischen Anstalt in ihrem Herkunftsland. Solche Biografien bilden eine wichtige Ergänzung zu den Erzählungen über einzelne prominente Exilant:innen in der Schweiz. Die Lebensbedingungen der Mehrheit jüdischer Asylsuchender während und nach der Schoa unterschieden sich stark von den berühmteren Ausnahmefällen.

Diese Länderstudie behandelte die Schweiz als Aufnahmeland und zweite Heimat von verfolgten deutschsprachigen Jüdinnen und Juden. Es könnte dabei aus dem Blick geraten, dass auch Schweizer Bürger:innen unter der faschistischen Verfolgung zu leiden hatten, im Ausland in Lebensgefahr gerieten oder ihr Leben für die Rettung von Mitmenschen einsetzten. Die breit abgestützte Initiative „Schweizer Memorial für die Opfer des Nationalsozialismus“ von 2019 setzt hier einen neuen Akzent, nicht nur die politische Mitverantwortung für Unrecht, sondern auch das Leid und den Tod einzelner Mitbürger:innen in das nationale Geschichtsbewusstsein einzubinden. Die Regierung stimmte 2023 der Ausgestaltung eines zentralen Gedenkortes in Bern und der Einrichtung einer Bildungsstätte im Kanton St. Gallen zu.

Auswahlbibliografie


Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (Hg.), Jüdische Lebenswelt Schweiz. 100 Jahre Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (SIG), Zürich 2004.
Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (Hg.), Veröffentlichungen der UEK. Studien und Beiträge zur Forschung, 25 Bde., E-Book, Zürich 2022.
Simon Erlanger, „Nur ein Durchgangsland“. Arbeitslager und Internierungsheime für Flüchtlinge und Emigranten in der Schweiz 1940–1949, Zürich 2006.
André Holenstein/Patrik Kury/Kristina Schulz, Schweizer Migrationsgeschichte. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Baden 2018.
Jacques Picard, Die Schweiz und die Juden 1933–1945. Schweizerischer Antisemitismus, jüdische Abwehr und internationale Migrations- und Flüchtlingspolitik, 3. Aufl., Zürich 1997.

Weiterführende Inhalte


Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund, https://swissjews.ch

Historisches Lexikon der Schweiz: https://hls-dhs-dss.ch

Gaby Knoch-Mund/Robert Uri Kaufmann/Ralph Weingarten/Jacques Picard/Philipp von Cranach: „Judentum“, in: Historisches Lexikon der Schweiz, 01.02.2016: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011376/2016-02-01/.

Stefanie Mahrer, Department Geschichte, Universität Basel (Hg.), Exilland Schweiz. Kulturschaffende und Intellektuelle im Schweizer Exil in den Jahren 1933 bis 1950: https://exilschweiz.hypotheses.org/

Schweizer Memorial für die Opfer des Nationalsozialismus, https://swissmemorial.ch

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Zur Autorin

Prof. Dr. Susanne Bennewitz ist seit 2018 Professorin für Gesellschafts- und Kulturwissenschaften am Fachbereich Gestaltung der Hochschule Trier, nach Stationen in Heidelberg und Basel. Zuvor arbeitete sie akademisch und freiberuflich für Verlage, Museen und Unternehmen mit ihrer wissenschaftlichen Ausbildung in Literaturwissenschaft, Informatik, Judaistik (Freie Universität Berlin) und einer historischen Promotion zur jüdischen Stadtgesellschaft in Basel im 19. Jahrhundert (Universität Basel). Ein Zimmer in den Tropen. Briefe aus dem Exil in Guatemala (1937–1940), Berlin 2013, verbindet die Quellenedition mit kontextualisierenden Essays.

Zitationsempfehlung und Lizenzhinweis

Susanne Bennewitz, Zwischenstation Schweiz. Eine Chance in nächster Nähe, in: Geschichte(n) der deutsch-jüdischen Diaspora, 16.03.2026. <https://diaspora.juedische-geschichte-online.net/beitrag/gjd:article-55> [23.03.2026].

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