Haitis humanitäres Angebot: Jüdische Geflüchtete in der Karibik während des Zweiten Weltkriegs

Nadège Veldwachter

Im Juli 1938 lud der US-amerikanische Präsident Franklin Delano Roosevelt (1882–1945) zu einer internationalen Konferenz ins französische Évian-les-Bains, bei der es um den massiven Bedarf an Ansiedlungsmöglichkeiten für die nach dem im März erfolgten ,Anschluss Österreichs‘ geflüchteten Jüdinnen und Juden ging. Während sich Vertreter:innen aller 32 teilnehmenden Staaten besorgt angesichts der Not der Geflüchteten äußerten, zogen die Dominikanische Republik und die Republik Haiti die Aufnahme der Verfolgten konkret in Erwägung. Die haitianische Regierung plante die Einrichtung eines Ansiedlungsgebietes für 50.000 jüdische Geflüchtete, die dort die Möglichkeit bekommen sollten, ihre eigene Landwirtschaft und Industrie aufzubauen. Der Widerstand der US-Regierung und der Rückhalt für die Pläne der Dominikanischen Republik waren jedoch so groß, dass am Ende nur 250 bis 300 jüdische Geflüchtete nach Haiti gelangten – die meisten von ihnen deutscher und österreichischer Herkunft.

Die historische Verbindung zwischen deutschsprachigen Jüdinnen und Juden und Haiti blieb somit eher marginal. Eine lebendige deutsch-jüdische Gemeinschaft etablierte sich dort nicht. Dennoch nimmt Haiti in der Geschichte der deutsch-jüdischen Diaspora einen eigenen Platz ein – als ein Ort, an dem mehrere deutschsprachige Jüdinnen und Juden Zuflucht finden konnten.

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Haitis Asylangebot und Widerstände der Vereinigten Staaten


Die haitianische Regierung war ebenfalls zur Konferenz in Évian eingeladen. Präsident Sténio Vincent (1874–1959) wurde dort durch Léon Robert Thébaud (1894–?) vertreten, der als Handelsattaché im Ministerrang an der haitianischen Botschaft in Paris tätig war. Thébaud beschwor die egalitären Ideale der haitianischen Revolution, durch die 1804 die Sklaverei beendet und eine universale, menschenrechtlich fundierte politische Philosophie durchgesetzt wurde. Er erklärte die Absicht seiner Regierung, eine bestimmte Anzahl jüdischer Geflüchteter aufzunehmen. Die nähere Ausgestaltung sollte jedoch noch festgelegt werden, wobei bestimmte Kategorien von Geflüchteten für die Entwicklung des Landes als vorteilhafter erachtet wurden. Bevorzugt sollten Personen aufgenommen werden, die über landwirtschaftliche Fachkenntnisse, Qualifikationen in kleinen Industriezweigen und Betriebskapital verfügten und bei denen es wahrscheinlich war, dass sie sich dauerhaft auf Haiti niederließen.

Wenige Monate nach der Konferenz zeigte sich Präsident Vincent offen für den Vorschlag, 5.000 Jüdinnen und Juden auf haitianischem Staatsgebiet anzusiedeln. Haiti hatte damals schätzungsweise 3,2 Millionen Einwohner:innen. Ziel der hauptsächlich von der französisch-jüdischen Organisation Rothschild-Swiss Seligman finanzierten Initiative war die Einrichtung eines in sich abgeschlossenen Ansiedlungsgebiets, in dem die Geflüchteten die Möglichkeit bekommen sollten, durch Firmengründungen ihre eigene Agrarwirtschaft und Industrie aufzubauen. Als Gegenleistung für den bereitgestellten Grund und Boden sollte die haitianische Regierung einen Teil der Anteile an diesem Unternehmen erhalten. Als Ansiedlungsgebiete wurden die Inseln Môle-Saint-Nicolas und Gonâve vor der Nordwestküste des Landes ausgewählt.

Abb. 1: Sténio Vincent, ehemaliger Bürgermeister der Hauptstadt Port-au-Prince, wurde 1930 zum 28. Präsidenten Haitis gewählt. Undatiert; Quelle: Wikimedia Commons, Public Domain.

Bei Roosevelts Regierung stieß dieser Plan von vornherein auf Ablehnung. Seit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs im September 1939 waren die Vereinigten Staaten bestrebt, das Netz von US-Militär- und Marinestützpunkten in der Region Môle-Saint-Nicolas sowie auf der Insel Gonâve zu verstärken. Für die amerikanische Regierung stellte die Präsenz einer deutsch-jüdischen Bevölkerungsgruppe, die möglicherweise Spionage für das NS-Regime betrieb, eine Gefahr für die nationale Sicherheit dar und war daher in einer Zone, in der die USA den Seeraum überwachten, nicht akzeptabel.

Aus der Korrespondenz zwischen dem stellvertretenden US-Außenminister Sumner Welles (1892–1961) und dem US-Minister für Haiti, Ferdinand Mayer (1887–1986), geht allerdings hervor, dass die Haupteinwände gegen das Vorhaben im Kern einen anderen Grund hatten: Die USA hielten die haitianische Bevölkerung und die jüdischen Geflüchteten für ,inkompatibel‘. Sie gingen fest davon aus, dass die Unterschiede in Bezug auf ,Rasse‘ – wie es damals hieß –, Lebensstandard, Kultur und Brauchtum zu ernsten Spannungen führen würden. Am Ende wurde nur ein Bruchteil der ursprünglich für Haiti vorgesehenen Einwandererzahl erreicht, auch weil die US-Regierung das Projekt Dominican Republic Settlement Association (DORSA) favorisierte. Dieses von James N. Rosenberg (1874–1970) als Präsident und Joseph A. Rosen (1877–1949) als Vizepräsident geleitete Projekt wurde auf der anderen Seite der Insel realisiert, wo General Rafael Trujillo (1891–1961) eine Diktatur errichtet hatte. Der ursprünglich auf die Aufnahme von 100.000 jüdischen Geflüchteten ausgelegte Plan bot letztlich weniger als 1.000 Bedürftigen Schutz. Die jüdische Siedlung in der Stadt Sosúa im nordwestlichen Teil der Dominikanischen Republik war eine PR-Aktion für Trujillo, mit der dieser – zumal nach dem Massaker an Tausenden Haitianerinnen und Haitianern, das 1937 entlang des Grenzverlaufs verübt worden war – als humanitär gesinnter Förderer der pan-amerikanischen Solidarität in Szene gesetzt werden wollte. Trujillo sah in der Ansiedlung außerdem eine Möglichkeit, die dominikanische Bevölkerung im Rahmen seiner Pläne zur Modernisierung des Staates, die auch die Ausgrenzung der haitianischen Bevölkerungsteile beinhalteten, ,weißer‘ zu machen.

Jüdinnen und Juden auf Haiti: Die vorkoloniale Zeit bis zum 19. Jahrhundert


Schon vor dem Eintreffen der jüdischen Geflüchteten während des Zweiten Weltkriegs lebten auf Haiti seit mehreren Jahrhunderten Jüdinnen und Juden. Ihre Geschichte reicht bis zum sogenannten Alhambra-Edikt von 1492 zurück, mit dem die Ausweisung aller Jüdinnen und Juden aus Spanien und Portugal angeordnet worden war. Im Zuge der Rückeroberung Brasiliens durch Portugal wurden 1654 die in der niederländischen Kolonie New Holland lebenden Jüdinnen und Juden aus dem Land vertrieben. Dadurch gelangten vermehrt Jüdinnen und Juden nach Haiti. Viele fanden dort Arbeit auf den französischen Zuckerrohrplantagen und halfen beim Aufbau der Industrie mit. Haiti ist der westliche Teil der Insel Hispaniola im Karibischen Meer und wurde ursprünglich durch das spanische Königreich kolonisiert. Ende des 17. Jahrhunderts hatte Frankreich die Kontrolle über die Insel übernommen. Die Zuckerrohrplantagen, auf denen versklavte Afrikaner:innen arbeiteten, machten Haiti zu Frankreichs wohlhabendster Kolonie. Nach der Revolution von 1804 schaffte das kleine Land als erster souveräner Staat im karibischen Raum die Sklaverei offiziell ab.

Zahlreiche Untersuchungen deuten darauf hin, dass es in Santo Domingo während der Kolonialzeit eine jüdische Gemeinschaft gegeben hatte. So wurden bei archäologischen Grabungen in dem Ort Jérémie eine kryptojüdische Synagoge und in Cap-Haïtien ein jüdischer Friedhof entdeckt, dessen Geschichte in die Zeit vor der Revolution von 1804 zurückreicht. Zudem stieß man in Verzeichnissen von Händlern oder Plantagenbesitzern auf jüdische Familiennamen und in Landkarten aus dem 18. Jahrhundert auf Ortsnamen wie Anse-à-Juif und Pointe-à-Juif.

Ein Teil der polnischen Siedler in den haitianischen Regionen Casale und Fonds-des-Blancs sowie im Jacmel Valley war möglicherweise ebenfalls jüdisch. Sie waren während der Expedition Napoleons desertiert und wurden vom Kaiser von Haiti, Jean-Jacques Dessalines (1758–1806), aufgenommen. Durch die Verfassung von 1805 wurden sie haitianische Staatsbürger und waren somit von den für andere ,Weiße‘ geltenden Regeln ausgenommen. In den 1830er Jahren kamen weitere polnische Jüdinnen und Juden nach Haiti, die vor der russischen Okkupation und antijüdischer Gewalt geflohen waren. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts gelangten im Zuge der Zuwanderung aus dem arabischen Raum jüdische Familien aus dem Libanon, Syrien, Palästina, Ägypten und Marokko nach Haiti. Sie stammten von sephardischen Jüdinnen und Juden ab, die nach der Durchsetzung des Alhambra-Edikts aus Spanien geflohen waren und im Osmanischen Reich Zuflucht gefunden hatten. Sie wurden von den Einheimischen auch ,Syrer‘ genannt.

Abb. 2: Historische Ansichtspostkarte: Schiffe am Pier von Port-au-Prince, Haiti, 1920er Jahre; Jüdisches Museum Berlin, Inv.-Nr. 2006/68/2, Foto von Jens Ziehe.

Jüdisches Leben auf Haiti: Das 20. Jahrhundert


Im 19. Jahrhundert war das von internen Machtkämpfen geprägte Haiti arm und politisch instabil. Von 1915 bis 1934 unterstand das Land der unmittelbaren Kontrolle der Vereinigten Staaten, die bestrebt waren, durch Entsendung von Marinesoldaten ihren maritimen Einflussbereich auszuweiten. Während dieser von Unterdrückung und Zwangsarbeit geprägten Zeit besaßen die USA die Oberaufsicht über Haitis Staatsfinanzen, was zu tiefen Verwerfungen des Wirtschafts- und Gesellschaftsgefüges führte. Unter Präsident Vincent, der diese Bevormundung bekanntermaßen kritisch sah, betrieb Haiti eine verhältnismäßig liberale Zuwanderungspolitik. Die ersten jüdischen Geflüchteten trafen 1938 auf Haiti ein, als die Annexion Österreichs im Frühjahr durch NS-Deutschland noch bevorstand. Der karibische Raum war für die Betroffenen, die aus Europa fliehen mussten, selten die erste Wahl und wurde dennoch für viele zu einem wichtigen Zufluchtsort. Karibikstaaten wie Aruba, Britisch-Guyana (heute Guyana), Kuba, Curaçao, Französisch-Guyana, Puerto Rico, Jamaika, Suriname sowie Trinidad und Tobago zählten zu den Karibikstaaten, die Geflüchtete in erheblicher Zahl aufnahmen. Auch andere europäische Kolonien in der Karibik wie Barbados, Britisch-Honduras (heute Belize) in der Küstenregion Mittelamerikas sowie die Bahamas oder Französisch-Guyana nahmen Geflüchtete auf, wenn auch in geringerer Zahl. Es gibt keine Statistiken darüber, ob unter dieser Gruppe auch nichtjüdische Familienangehörige oder verschleppte Gefangene des Spanischen Bürgerkrieges (1936–1939) waren. Nach ungefähren Schätzungen gelangten insgesamt zwischen 24.000 und 28.000 Geflüchtete in den karibischen Raum. Auch wenn Haitis Beitrag zur humanitären Hilfe für Jüdinnen und Juden in diesem Gesamtkontext gering ausfiel, sollte er nicht als eine bloße Alibi-Maßnahme abgetan werden.

Die haitianische Regierung tat zweierlei: Sie gewährte den Flüchtlingsstatus und die haitianische Staatsbürgerschaft. Grundlage für das Niederlassungsrecht der Geflüchteten war das Ausländeraufenthaltsgesetz vom 3. März 1937. Nach diesem Gesetz musste eine ausländische Person nachweisen, dass sie 500 Gourdes (Haitis Landeswährung) besaß; Personen mit familiärer Begleitung mussten 1.500 Gourdes nachweisen. Nach Artikel 4 des Gesetzes mussten ausländische Personen nach 15 Tagen Aufenthalt beim Innenministerium eine einjährige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Durch Rechtsverordnung vom 30. Oktober 1940 wurde der verlangte Betrag für die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einzelpersonen von 500 auf 1.000 Gourdes und bei Personen mit familiärer Begleitung von 1.500 Gourdes auf 1.500 US-Dollar angehoben. Um zu arbeiten, benötigten Ausländer:innen gesonderte Genehmigungen, die erstens mit 50 US-Dollar kostspielig und zweitens schwer zu bekommen waren.

Die in New York ansässige Hilfsorganisation American Jewish Joint Distribution Committee (JDC) gründete im Oktober 1939 einen lokalen Ableger namens Joint Relief Committee of Haiti (JRC), dessen Vorsitzender Richard Schachne (1884–1969) war. Der 54-jährige Maschinenexporteur aus Hamburg war selbst ein jüdischer Geflüchteter. Zusammen mit seiner Frau und zwei Kindern war er aus NS-Deutschland geflohen und hatte sich 1939 beim US-amerikanischen Konsul in Port-au-Prince registrieren lassen. Am 1. April 1941 durfte Schachne in die Vereinigten Staaten einreisen. Sein Nachfolger als Vorsitzender des JRC wurde Dr. Leopold Prinz (1888–1964).

Abb. 3: Geflüchtete, darunter Erich und Herta Meinberg aus Deutschland, auf dem Deck eines Schiffs auf dem Weg nach Haiti, 1939; United States Holocaust Memorial Museum. Mit freundlicher Genehmigung von Eva Aviad.

Die auf Haiti ansässigen ,syrischen Juden‘ waren bereit, die Initiativen des Komitees finanziell zu unterstützen, aber an der logistischen Umsetzung der Ansiedlung wollten sie sich nicht offen beteiligen. Die JDC-Mitarbeiter Manuel Siegel (?–?) und Robert Pilpel (1905–1987) befürchteten, die aktive Einbindung der einheimischen jüdischen Gemeinschaft in das Komitee würde sowohl bei der haitianischen Regierung als auch beim American Council auf Ablehnung stoßen. Bis Juni 1940 hatte das JRC rund 200 Geflüchtete überwiegend österreichischer und deutscher Herkunft sowie einige Rumänen, Tschechen und Polen in seine Obhut genommen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Komitees gehörte die Versorgung dieser Menschen, die finanziell ganz oder weitgehend mittellos waren.

Das JRC teilte die Geflüchteten in drei Kategorien ein: Die erste Gruppe konnte sich finanziell selbst unterhalten, die zweite Gruppe verdiente sich ihren Lebensunterhalt selbst, und die dritte Gruppe war auf finanzielle Hilfen angewiesen. Unter die erste Kategorie fielen insgesamt 21 Familien, die finanziell unabhängig waren und teils einen hohen Lebensstandard aufwiesen. Rund 20 Familien fanden einen Arbeitsplatz in einem produzierenden Unternehmen oder investierten ihr Geld in solche Unternehmen. Sie arbeiteten vorwiegend im Handel und in der Industrie in Bereichen wie Holzschnitzerei, Landwirtschaft, Herstellung und Export von Sisalerzeugnissen, Schneiderei oder Buchhaltung. Die 27 Familien, die zur dritten Gruppe zählten, erhielten monatliche Hilfszahlungen, deren Höhe sich nach der Größe der Haushaltsgemeinschaft bemaß. Der Mangel an Arbeitsmöglichkeiten, die Gebühren für Arbeitserlaubnisse und die restriktive gesetzliche Regelung des Zugangs zum heimischen Wirtschaftsleben führten dazu, dass Arbeitsplätze schwer zu finden waren. Diese dritte Personengruppe blieb daher während der gesamten Dauer ihres Aufenthaltes auf Haiti auf das Komitee angewiesen, wobei einige illegal arbeiteten.

In der Hauptstadt Port-au-Prince gab es kein offizielles jüdisches Viertel, aber Menschen mit ähnlicher Migrationsgeschichte und finanziellen Mitteln ließen sich tendenziell in räumlicher Nähe zueinander nieder. Die meisten von ihnen zahlten für ihren Wohnraum in der Hauptstadt oder den angrenzenden Vororten 15 bis 20 Dollar pro Monat. Für die Teilnahme an Gruppenaktivitäten wurde eine staatliche Sondergenehmigung verlangt. Unter der Schirmherrschaft des Komitees wurde zum Beispiel Kleingruppenunterricht in Englisch und Französisch angeboten, und an wichtigen jüdischen Feiertagen wie Pessach wurden religiöse Zusammenkünfte in Privatwohnungen organisiert. Nur wenige Geflüchtete integrierten sich in die einheimische Gesellschaft. Noch weniger gingen Ehen mit Haitianer:innen ein, weil Eheschließungen außerhalb der eigenen Gruppe meist als anstößig galten.

Die deutschsprachigen jüdischen Geflüchteten sahen ihren Aufenthalt auf der Insel als eine Übergangslösung, weil sie das Land als unvorteilhaft empfanden. Viele vermissten die kulturellen Gepflogenheiten, die sie zurücklassen mussten, und hatten Schwierigkeiten, sich auf ihr neues Umfeld einzustellen. Vor diesem Hintergrund hofften die meisten darauf, weiter in die USA emigrieren zu können. Einige andere bemühten sich um die Weiterreise in mittel- oder südamerikanische Länder, wo sie sich mit Verwandten zusammentun konnten; andere erkundigten sich nach Ansiedlungsmöglichkeiten in der benachbarten, zur Dominikanischen Republik gehörenden Provinz Sosúa.

Auch wenn die Geflüchteten ihre Vertreibung als Bruch empfanden, stellte sich für diejenigen, die sich erfolgreich um die haitianische Staatsbürgerschaft bemühten, die Situation etwas anders dar. Am 29. Mai 1939 wurde das Gesetz vom 29. November 1937 geändert, laut dem Geflüchtete die haitianische Staatsbürgerschaft in absentia erlangen konnten, wenn sie durch Kapitalinvestitionen die Industrie und Landwirtschaft Haitis oder eine andere Initiative der Regierung voranbringen konnten. Für die Einbürgerungsurkunde war eine jährliche Gebühr von 1.500 Gourdes zu entrichten. 127 außerhalb von Haiti wohnhafte Personen erhielten auf Grundlage dieser Bestimmung die haitianische Staatsbürgerschaft – hauptsächlich über die Konsulate Haitis in Brüssel, Genf, Hamburg, London, Paris, Le Havre, Havanna, Kingston und Ciudad Trujillo.

Nach ihrer Einbürgerung betätigten sich Jüdinnen und Juden, die sich auf Haiti niedergelassen hatten, entsprechend den Angaben in ihren Einbürgerungsvereinbarungen gewerblich oder landwirtschaftlich. Es wurden allerdings auch Scheinfirmen gegründet, um mit Hilfe der neu erworbenen Staatsbürgerschaft das eigene Kapital zu schützen. Zu den zwischen 1939 und 1941 gegründeten Unternehmen gehörten unter anderem die Haitian Company of Agriculture, die Haitian Company of Baths and Thermal Sources of Terre-Neuve, die Central American Development Corporation, die Haitian Company for Agriculture and Commercial Credits sowie die Haitian Mexican Petroleum Refining Corporation.

Abb. 4: Außenansicht der Maison Pantal in Port-au-Prince, um 1940–1944. Das Unternehmen wurde von Walter Meinberg und seinem haitianischen Partner Gilbert Dorismond gegründet. Später gehörte die Fabrik ihm und seinem Bruder Erich Meinberg; United States Holocaust Memorial Museum. Mit freundlicher Genehmigung von Eva Aviad.

Ein markantes Beispiel für Geflüchtete, die sich erfolgreich an das Leben auf Haiti anpassten und jahrzehntelang dort blieben, ist die Familie Meinberg. Walter Meinberg wurde 1896 in Braunschweig in eine jüdische Familie geboren. Sein Cousin Alfred Meinberg (?–?) hatte ihn bei der Bank Meinberg in Berlin angestellt, wo er bis zu deren erzwungenen Verkauf 1933 tätig gewesen war. Im selben Jahr nahm Meinbergs Vater, der Vieh- und Pferdehändler war und den größten Teil seines Unternehmens verlor, sich das Leben. Nach diesem tragischen Vorfall kehrte Meinberg nach Braunschweig zurück, um den familieneigenen Bauernhof zu bewirtschaften. 1937 heiratete er Herta Mayer (1909–1981) und blieb mit ihr in Braunschweig, bis er im Oktober 1938 verhaftet und in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert wurde. Dank persönlicher Beziehungen gelang es Meinbergs Schwester, vom haitianischen Generalkonsul Henri Fouchard (?–?) in Hamburg ein Visum für ihn zu beschaffen, sodass ihr Bruder Deutschland verlassen konnte. Meinbergs Freilassung aus dem Konzentrationslager war durch diesen Umstand bedingt. Er beschloss daraufhin, seinem Bruder Erich Meinberg in die Karibik zu folgen, der sich dort bereits niedergelassen hatte.

Meinbergs jüngerer Bruder Erich Meinberg (1899–1973) und dessen Frau Ruth Meinberg, geborene Mielziner (1914–2022), hatten sich bereits im November 1937 auf Haiti niedergelassen. Sie profitierten dabei von Kontakten, die Ruth Meinbergs Vater, Otto Mielziner (?–?), auf der Insel zu Henri Fouchard gepflegt hatte. Im November 1939 konnten Walter und Herta Meinberg schließlich Europa verlassen. Herta Meinberg, die in Deutschland Modegestaltung studiert hatte, unterstützte ihre Familie, indem sie Bekleidung für die oberen Bevölkerungsschichten auf Haiti anfertigte. Ihr Ehemann und ihr Schwager gründeten in Port-au-Prince das Unternehmen Maison Pantal. Dort stellten sie haitianische Arbeitskräfte ein, die Schalen, Fächer und Handtaschen aus einheimischen Materialien wie Sisal, Hanf, Flachs, Schilfrohr oder Holz herstellten. Beide Paare hatten Kinder, die auf Haiti zur Welt kamen und später in die USA zur Ausbildung emigrierten. Erich Meinberg kehrte 1973 noch einmal nach Westdeutschland zurück, bevor er im Alter von 72 Jahren auf Haiti verstarb und in Port-au-Prince nach jüdischem und katholischem Zeremoniell beigesetzt wurde.

Abb. 5: Herta und Walter Meinberg mit ihrer Tochter Eva auf Haiti, 1944; United States Holocaust Memorial Museum. Mit freundlicher Genehmigung von Eva Aviad.

Seiner Frau Ruth Meinberg fiel es schwer, sich an das Leben auf Haiti zu gewöhnen. Nach ihrer Scheidung entschloss sie sich 1960, mit dem gemeinsamen Sohn nach Westdeutschland zurückzukehren. Walter und Herta Meinberg blieben dagegen bis 1976 auf Haiti und zogen danach zu ihrer Tochter Eva nach Israel. Eva Aviad, geborene Meinberg, kam 1943 in Port-au-Prince zur Welt und blieb bis 1958 auf Haiti. Sie heiratete Jacky Aviad (?–?), der am israelischen Konsulat in New York tätig war. Nach seiner Dienstzeit als israelischer Generalkonsul in Los Angeles lebten sie bis zu seiner Pensionierung im Ausland und übersiedelten 1990 nach Israel.

Abb. 6: Nachkriegsfoto der Cousinen Anita und Eva Meinberg (rechts) in Mardi-Gras-Kostümen auf der Motorhaube eines Autos sitzend, um 1949–1951. Karneval ist auf Haiti eine kulturelle Institution, die ausgiebig mit Musik und Umzügen gefeiert wird. Er endet mit dem Mardi Gras, der im frankophonen Raum dem Faschingsdienstag entspricht; United States Holocaust Memorial Museum. Mit freundlicher Genehmigung von Eva Aviad.

Ansiedlung der Geflüchteten


Einigen Familien wie den Meinbergs, Salzmanns oder Kalmars gelang es, sich in ihr neues Umfeld zu integrieren. In Teilen der gesellschaftlichen Elite Haitis geriet die Präsenz jüdischer Ausländer:innen jedoch zum Streitpunkt. Die Tageszeitung Le Nouvelliste und ihr konservatives Pendant Le Matin berichteten, woran sich die durch die Einwander:innen ausgelösten Meinungsverschiedenheiten hauptsächlich entzündeten. Zunächst ging es um eine ökonomische Frage: Inwiefern konnten die Neuankömmlinge zur Belastung für den Staat werden? Daran schloss das Thema Beschäftigung und Löhne an, wonach jüdische Fachkräfte mit Arbeitserlaubnis als unfaire Konkurrenz für die Einheimischen und insbesondere für Ärzt:innen gesehen wurden. Das dritte und vielleicht heikelste Problem bestand in der Frage der kulturellen Anpassung: Jüdinnen und Juden wurden als eine Gruppierung innerhalb der haitianischen Gesellschaft dargestellt, deren Zahl zunahm, die sich jedoch bewusst abgegrenzt hätte und nicht bereit gewesen sei, einen Beitrag zum nationalen Leben zu leisten.

Bei einer Gesamtbevölkerung von mehr als drei Millionen Menschen die Präsenz von höchstens 300 Eingewanderten als besorgniserregend einzustufen, ist unverhältnismäßig. In den Zeitungsartikeln bildeten sich vermutlich die Standpunkte und Interessen einer ganz bestimmten, wirtschaftlich und politisch privilegierten haitianischen Minderheit ab. Antisemitismus und Antijudaismus als organisierte Phänomene haben sich dagegen auf Haiti nie etabliert. Heute gehören rund 20 Inselbewohner:innen zur jüdischen Gemeinschaft, die im Geschäfts- und Wirtschaftsleben des Landes eine prominente Rolle spielen.

Manche Haitianer:innen waren skeptisch, wie berechtigt und aufrichtig die Gründe für die den Jüdinnen und Juden entgegengebrachte Gastfreundschaft waren, während auch für viele Jüdinnen und Juden Haiti als Zielland für sie keine ansprechende Perspektive bot. In Berichten kritisierten mehrere JDC-Mitarbeiter:innen Haiti als ein ,primitives‘, armes Land mit einer unterentwickelten Infrastruktur und unzulänglichen Sozialstandards. Geflüchtete mit dem Ziel Haiti wurden oft als ,bedauernswert‘ bezeichnet. In einer an den Vorsitzenden des National Council of Jewish Women in Washington gerichteten anonymen Warnung wurde das haitianische Projekt als ein würdeloses und unmoralisches Vorhaben kritisiert, das in Wahrheit nur dazu diente, die eigene Staatskasse aufzufüllen und US-amerikanische und internationale Einwanderungsgesetze zu umgehen.

Abb. 7: Gruppenfoto der Familie Meinberg auf Haiti. Links sind unter anderem Erich Meinberg mit seiner Frau Ruth Meinberg (mit Turban) und ihre Tochter Anita zu sehen; in der Bildmitte Eva Meinbergs Mutter Herta Meinberg. Rechts: Ruth Meinbergs Schwester, die den einheimischen Haitianer Geo de Landes (neben ihr) heiratete; United States Holocaust Memorial Museum. Mit freundlicher Genehmigung von Eva Aviad.

Haitis gewählter Präsident Élie Lescot (1883–1974) war gegen die Einbürgerung in absentia und veranlasste im Oktober 1941, dass Anträge nur noch auf Probe bewilligt wurden. Damit setzte er der jüdischen Einwanderung nach Haiti während des Zweiten Weltkriegs ein Ende. Doch selbst 1948 und 1949 gaben jüdische Familien, die aus ihren Heimatländern oder aus DP-Camps nach Frankreich reisten und dort auf Visa und Reisemöglichkeiten warteten, auf den sogenannten Paris Emigration Cards des JDC Haiti als Zielland an. Das Land dürfte dabei wohl eher als vorübergehende Zwischenstation denn als Ziel auf Dauer gedient haben und bot den betreffenden Familien eine Möglichkeit, die Einreise in ein nord- oder südamerikanisches Land abzuwarten.

Interkulturelles Erbe und Erinnerung


Wenige Jahre nach Kriegsende – im November 1947 – ergab die Vorabstimmung bei der Sitzung der Vereinten Nationen, dass für die Annahme der Resolution zur Gründung des Staates Israel drei weitere Abstimmungen erforderlich waren. Die Delegierten der Jewish Agency hatten den Fokus ihrer Überzeugungsarbeit dabei auf Haiti, Liberia und die Philippinen gerichtet. Dank enger Verbindungen zur Black Community in Pittsburgh wurde der dortige Bürgermeister David L. Lawrence (1889–1966) nach New York entsandt, um Haiti zur Zustimmung zu bewegen. Auf der Insel wurden Vertreter der sephardisch-jüdischen Gemeinschaft daraufhin aktiv und bemühten sich, Präsident Dumarsais Estimé (1900–1953) von der Gründung eines jüdischen Staates zu überzeugen. Diese Bemühungen zeigten Erfolg: Am 29. November 1947 trug Senator Émile Saint-Lôt (1904–1976), Haitis erster Botschafter bei den Vereinten Nationen und Mitglied des Sicherheitsrates, im Auftrag von Präsident Estimé mit seiner Stimme zur Verabschiedung der Resolution 181 bei.

Trotz der Gründung des Staates Israel blieben einige jüdische Familien auf Haiti, bis 1957 François Duvaliers (1907–1971) autokratisches Regime an die Macht kam. Angesichts um sich greifender Armut und Gewalt emigrierten sie in die Vereinigten Staaten, nach Lateinamerika oder Israel. In den 1970er Jahren war die Zahl der jüdischen Haushalte auf Haiti auf nur rund zwölf Familien geschrumpft. Heute ist Haitis jüdische Gemeinschaft sehr klein und besteht hauptsächlich aus Zuwander:innen aus dem östlichen Mittelmeerraum. In keiner größeren Stadt gibt es eine Synagoge oder ein jüdisches Viertel. Die Religionsausübung findet in erster Linie in privaten Häusern und Wohnungen statt. Da es in Port-au-Prince auch keine israelische Botschaft gibt, fungiert Reuven Shalom Bigio (*1973), der einer der ältesten sephardisch-jüdischen Familien angehört, als Israels Honorarkonsul und führender Vertreter der jüdischen Gemeinschaft.

Auch wenn die meisten deutschsprachigen jüdischen Geflüchteten den Inselstaat wieder verließen, hat die Erinnerung an die humanitäre Geste, mit der die haitianische Regierung 1938 ihnen half, bis heute Bestand. Nach dem verheerenden Erdbeben vom 12. Januar 2010 gehörten jüdische und israelische Organisationen zu den ersten, die Haiti Hilfe leisteten. Als die Rettungsmannschaften in Port-au-Prince eintrafen, riefen auf der Insel geborene Kinder von Geflüchteten, die bei der Einreise noch sehr jung gewesen waren, eine Online-Gruppe ins Leben, um auf die humanitäre Katastrophe aufmerksam zu machen. Wie auf der gesamten Inselgruppe haben auch auf Haiti die vielen Bevölkerungsgruppen, die dort im Laufe der Zeit die gesellschaftlichen Zusammenhänge prägten, Spuren hinterlassen.

Der Beitrag, den die jüdische Gemeinschaft in der Region geleistet hat, bleibt in vielen gängigen historischen Narrativen unberücksichtigt. Diese Leerstelle wird von Schriftsteller:innen gefüllt, die mit ihren Werken die vielen Knotenpunkte zwischen jüdischer Gemeinschaft und der schwarzen Bevölkerung in den Blickpunkt rücken und das kulturelle Erbe des karibischen Raums zu einem vielfältigen Gesamtbild zusammenfügen. Welche anderen noch unerzählten Geschichten von der Interaktion zwischen Haitianer:innen und Jüdinnen und Juden werden wohl noch zutage befördert, wenn wir neue Anknüpfungspunkte entdecken und ihnen nachgehen?

Auswahlbibliografie


Mordechaï Arbell, „Haiti, Israel and the Jews,” in: Israel Journal of Foreign Affairs IV, 2 (2010), S. 85-92.
Joseph, J. Bernard. Histoire juive d’Haïti, CIDIHCA, 2012.
E. Karen Eccles/Debbie McCollin (Hg.), World War II and the Caribbean, Kingston 2017.
Sarah Phillips Casteel/Heidi Kaufman (Hg.), Caribbean Jewish Crossings: Literary History and Creative Practice, Charlottesville 2019.
Nadège Veldwachter, „Une ‘dette d’honneur’ impensée: Les réfugiés Juifs et la République d’Haïti,”, in: Cahiers d’Etudes africaines, LIX (I), 233 (2019), S. 149-170.

Weiterführende Inhalte


Haiti Refugee Legacy Project, zusammengestellt von Harriet und Bill Mohr: https://haitiholocaustsurvivors.wordpress.com/documents/item-1-%E2%80%93-the-mohr-family-immigration-and-the-new-york-times/

Online-Ausstellung Geschlossene Grenzen. Die Internationale Flüchtlingskonferenz in Évian 1938, Haiti: https://evian1938.de/en/haiti/

JDC-Archiv, Unterlagen des New Yorker Büros des American Jewish Joint Distribution Committee, Haiti, Ordner 691 und 692.

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Zur Autorin

Nadège Veldwachter ist außerordentliche Professorin für frankophone Literatur und Kultur an der Purdue University. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen Literatursoziologie, Globalisierung, Übersetzung, postkoloniale Geschichtsschreibung und Genozidforschung. Sie ist Gründungsmitglied des Genocide and Human Rights Research in Africa and the Diaspora Center (GHRAD) an der Northeastern Illinois University. Ihre Artikel wurden in wissenschaftlichen Zeitschriften wie Cahiers d’études africaines, Literary Studies, Research in African Literatures, Modern Language Notes oder Shofar veröffentlicht. Sie ist Autorin des 2012 im Karthala-Verlag in Paris erschienenen Buches Littérature francophone et mondialisation. Ihre aktuelle Forschung befasst sich mit dem Zweiten Weltkrieg und der Schoa aus karibischer Perspektive.

Zitationsempfehlung und Lizenzhinweis

Nadège Veldwachter, Haitis humanitäres Angebot: Jüdische Geflüchtete in der Karibik während des Zweiten Weltkriegs (übersetzt von Andreas Bredenfeld), in: Geschichte(n) der deutsch-jüdischen Diaspora, 20.08.2025. <https://diaspora.juedische-geschichte-online.net/beitrag/gjd:article-32> [29.05.2026].

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